Das Strafrecht: Für viele bedeutet es hauptsächlich schwere Delikte wie Mord oder Raubüberfälle. Dabei sind dies natürlich nicht die einzigen Vergehen aus dem Strafrecht und vor allem nicht diejenigen, mit denen Sie normalerweise in Berührung kommen. Auch der erfahrene (Fach-)Anwalt weiß, dass strafrechtliche oder ordnungs­rechtliche Vorwürfe vielseitig sind und manchmal schneller kommen können, als einem bewusst ist. Dabei kann eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr mit folgender Körperverletzung genauso wie falsche Angaben in der Steuererklärung strafrechtlich relevant sein. Häufig geht es dabei dann zwar nicht um langjährige Haftstrafen, wohl aber um hohe Bußgelder oder beispielsweise den Verlust der Fahrerlaubnis.

Manchmal müssen Sie sich zudem auch als Elternteil mit dem Strafrecht, bzw. dem Jugendstrafrecht auseinandersetzen, wenn das eigene Kind, beispielsweise durch einen Diebstahl, straffällig geworden ist. Das bereitet Ihnen als Elternteil natürlich große Sorgen, ist jedoch ebenfalls strafrechtlich relevant, wie das Oberlandesgericht Oldenburg klarstellte. Auch vermeintliche Kleinstbeträge von 25-30 € können demnach nicht mehr als Bagatelle angesehen werden und müssen entsprechend geahndet werden (Urteil vom 02.12.2014 - 1 Ss 261/14). Auch Prügeleien unter Jugendlichen nehmen immer größere Ausmaße an und enden immer häufiger auch vor Gericht.  

In all diesen Fällen ist eins natürlich von besonderer Bedeutung: rechtzeitige Information! Zögern Sie deshalb nicht und kontaktieren Sie direkt einen spezialisierten (Fach-)Anwalt für das Strafrecht. Nur so ist es möglich, frühzeitig auf Bescheide und Vorwürfe zu reagieren und eine bestmögliche Vertretung zu garantieren. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nun als Beschuldigte(r) einen Strafverteidiger benötigen oder als Geschädigte(r) Ihre Interessen vertreten lassen müssen.

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