In Deutschland nimmt das Sozialrecht schon immer eine besondere Rolle ein. Durch das geschaffene soziale Netz wird jeder Bürger in schwierigen und nicht allein zu bewältigen Situationen aufgefangen, sowohl in materieller wie auch finanzieller Hinsicht. Ziel dieser Errungenschaft ist Ihr Schutz vor einer Vielzahl an Widrigkeiten und die Schaffung eines Systems, in welchem niemand obdachlos wird oder hungern muss. Zu den konkreten Maßnahmen gehören dabei insbesondere die Grundsicherung für Arbeitssuchende (z.B. HARTZ-IV), die Absicherung durch Sozialversicherungen (z.B. Witwenrente oder Pflegeversicherung) oder auch die Ausbildungsförderung (z.B. BaföG).

Viele Betroffene wissen allerdings, dass besonders in der heutigen effizienzgesteuerten Welt der schmale Grat zwischen optimaler Hilfe und vermeidlichem Sozialmissbrauch oft nicht zu finden ist. Die Realität sieht also ganz anders aus: Immer häufiger müssen soziale Bedürfnisse auch mit Rechtsmitteln durchgesetzt werden, damit Sie im recht komplizierten Sozialrecht überhaupt eine Chance haben. Dabei sind Schwierigkeiten mit den sozialen Trägern rund um die Antragsstellung und Abwicklung für das ALG-I oder HARTZ-IV nur eines von vielen Beispielen. Auch Streitigkeiten mit gesetzlichen Versicherungsträgern wie z.B. die Anerkennung von Berufskrankheiten oder das Thema Pflegestufe sind immer mehr Bestandteil des juristisch relevanten Sozialrechts. Dass dabei auch Gerichtsprozesse einen immer größeren Platz einnehmen, zeigt das Urteil vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 23.11.2015 - L 13 AS 164/14). Streitpunkt war hier eine Minderung der ALG-II Bezüge auf Grund einer Heizkostenrückerstattung. Dieser scheinbar einfach gelagerte Fall entpuppte sich als durchaus kompliziert. Der soziale Träger hatte den Heizkostenabschlag von rund 115 € für den relevanten Zeitraum von vorne herein als zu hoch eingestuft und auch nur zu knapp 60 % übernommen. Der Rest musste über ein Darlehen finanziert werden, welches mithilfe der Rückzahlung wieder beglichen wurde. Entsprechend sah das Landessozialgericht auch keine Rechtfertigung für eine Kürzung der Mittel, da diese eigentlich auch nicht gezahlt wurden.

Was also tun, wenn Sie mit solchen Situationen konfrontiert werden? Der Kontakt zu einem entsprechend spezialisierten (Fach-)Anwalt ist sicher nicht der einfachste Weg, dafür aber einer der sichersten. Die Kanzlei kann Sie nicht nur über sich ständig verändernde Regelungen des Sozialrechts, sondern auch über mögliche Finanzierungen durch Prozesskostenbeihilfe informieren. Ein frühzeitiges Gespräch ist dabei in jedem Fall zu empfehlen, da viele Bescheide oft nur kurze Widerspruchs­möglichkeiten haben.

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