Mit einem Mietvertrag unterschreibt man nicht einfach einen Vertrag, man schafft sich ein Zuhause. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die Wohnqualität durch Mängel wie Schimmel, undichte Fenster oder eine unzuverlässige Strom- und Wasserversorgung gemindert wird. Auch durch drastische Mieterhöhungen oder einer Kündigung auf Grund von Eigenbedarf sehen Sie sich als Mieter mit einer Situation konfrontiert, die zum Verlust der Wohnung und der vertrauten Umgebung führen kann. Als Wohnungseigentümer setzen Sie sich in erster Linie mit Ihren Miteigentümern oder der Hausverwaltung auseinander. Streitigkeiten können hier auf Grund von nicht einstimmigen beschlossenen oder nicht umgesetzten Maßnahmen entstehen, was natürlich ebenfalls zu einer Minderung der Wohnqualität führen kann.
Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder auch der Verwaltung auf Grund von Wohnmängel sind in aller Regel eine schwierige Angelegenheit, da man sich oftmals zwischen einem guten Verhältnis untereinander und den zu beziffernden Mängeln entscheiden muss. Trotz der auch emotional belastenden Situation ist jedoch dringend davon abzuraten, ohne anwaltliche Rücksprache selbstständig Schritte wie z.B. eine Mietminderung einzuleiten. Denn was im Einzelfall eine zulässige Maßnahme ist, ist in Deutschland oft regionalen Besonderheiten unterworfen, welche u.a. die jeweilige Lage des Mietobjektes berücksichtigen.
Für Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer ist es entsprechend schwierig, sich umfassend über Ihre Rechte zu informieren, sodass erfahrungsgemäß viele Fragen offen bleiben. Gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie bei Schwierigkeiten am besten direkt einen entsprechend spezialisierten (Fach-)Anwalt. Dies gilt auch bei Fragen rund um neue Verträge. Lassen Sie sich darüber informieren, welche Rechte und welche Pflichten Sie als Mieter oder Eigentümer haben und vermeiden Sie schon im Vorfeld unnötige Streitpunkte.
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