Das Medizinrecht ist ein weit gefasster Begriff, da es im Prinzip den gesamten Gesundheitsapparat umfasst, somit alles von der Krankenversicherung bis hin zum Thema Pflege. Juristisch relevant ist häufig das Arzthaftungsrecht, also die Auseinandersetzung mit Behandlungsfehlern und dessen Umgang. Um festzustellen, ob Sie Opfer eines Behandlungsfehlers sind, gibt es zahlreiche Wege, von denen der Kontakt zu einem (Fach-)Anwalt aus dem Medizinrecht sicherlich einer der sinnvollsten ist. Nicht nur, um den Fehler aufzuzeigen, sondern beispielsweise auch in Form von Schmerzensgeldansprüchen ein weiteres Leben in Würde zu ermöglichen. Denn auch Ärzten passieren trotz aller Bemühungen leider immer wieder Fehler. Als Patient fühlen Sie sich in solchen Fällen oftmals allein gelassen und in die Beweislast gedrängt. Besonders in diesem Bereich findet seit einigen Jahren ein Umdenken statt und die Patientenrechte wurde weiter gestärkt, zuletzt durch das 2013 in Kraft getretene „Patienten­rechtegesetz“. Dadurch sind zahlreiche Patientenrechte verankert worden, um insgesamt für mehr Transparenz zu sorgen.

Ein auf das Medizin-, bzw. Arzthaftungsrecht spezialisierter (Fach-)Anwalt hat sich mit den unterschiedlichen Regelungen und Fristen zum Thema eingehend beschäftigt und kann Sie auch darüber beraten, ob ein zivilrechtlicher Prozess für Sie die richtige Wahl ist. Denn Gerichtsverfahren sind oft mit jahrelangen Auseinandersetzungen verbunden und können ohne Rechtschutzversicherung erhebliche Kosten verursachen.

Ob nun gerichtlich oder außergerichtlich: Ein Spezialist für Arzthaftungsrecht unterstützt Sie dabei, einen für Sie geeigneten Weg zu finden. Aufgrund der Besonderheiten des Arzthaftungsrechts bitten wir dabei um Verständnis, wenn wir Ihnen einen besonders geeigneten Spezialisten nennen, selbst wenn dieser nicht in Ihrer unmittelbaren Nähe zu finden ist.

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