Das Informationstechnologierecht (kurz: IT-Recht) wird gern auch als Internet-, EDV- oder Computerrecht bezeichnet. Spricht man also vom IT-Recht, so sind rechtliche Fragestellungen aus dem Bereich Internet, Computer und Telefon, bzw. Telekommunikation gemeint. Geprägt vom schnellen Wandel der Branche ist das IT-Recht schon immer hoch komplex. Davon zeugen auch die erstaunlich vielen Schnittpunkte zu anderen Rechtgebieten wie dem Markenrecht (z.B. Urheberrecht) oder dem Wettbewerbsrecht, mit denen das IT-Recht eng verknüpft ist.
All das merken vor allem Unternehmen, denn sie müssen sich im Zuge von Onlineshops und E-Commerce mit AGBs genauso wie mit Providerverträgen oder Domainrechten auseinandersetzen. Die Besonderheit des IT-Rechts besteht vor allem darin, dass geltende rechtliche Regelungen aus unterschiedlichen Bereichen auf den Online-Markt übertragen werden. Es gelten beispielsweise nicht nur das Widerrufsrecht des Kunden, sondern es müssen auch Namensrechte bei der Vergabe einer Domain berücksichtigt werden. Zusätzlich hat jeder Online-Händler konkrete Pflichten, die sich etwa bei der Darbietung eines Impressums oder in Datenschutzerklärungen für erhobene Kundendaten zeigen. Ohne juristische Fachkenntnisse agiert man da vor allem durch die stetigen Neuerungen schnell aus rechtlicher Unsicherheit, was oft schwerwiegende Folgen haben kann. So unterschätzen viele Unternehmen trotz zahlreicher Gegenbeispiele immer noch die rechtliche Sicherheit im Netz. Insbesondere Online-Shops, in denen zum Teil hochsensible Kundendaten wie Adresse oder Bankverbindung erhoben werden, sind immer häufiger Ziel von Hackerangriffen. Der wirtschaftliche Schaden ist dann nicht nur durch Ausfälle der Internetseite zu beziffern, sondern es kommen gegebenenfalls auch Schadensersatzforderungen im Rahmen des Datenschutzes auf Sie zu.
Neben der technischen Umsetzung Ihres Internetauftritts sollten Sie also ebenfalls einen (Fach-)Anwalt für das Informationstechnologierecht zu Rate ziehen, um genau solche Fragestellungen zu erörtern. Gemeinsam können Sie nicht nur vorbeugend tätig werden, sondern auch im eingetretenen Falle das juristische Vorgehen besprechen.
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