Durch die Globalisierung erschließen sich immer neue Märkte und viele Unternehmen agieren ganz selbstverständlich international. Egal ob „global player“ oder Kleinunternehmer, deutsche Produkte erfreuen sich nach wie vor größter Beliebtheit und das auf der ganzen Welt. Diesen globalen Verflechtungstendenzen stehen allerdings auf der juristischen Seite häufig noch nationale Rechts­grundlagen gegenüber. Mehr und mehr Unternehmen sehen sich bei grenz­überschreitenden Rechtsangelegenheiten zunehmend mit unterschiedlichen nationalen Rechts­ordnungen konfrontiert, deren Zuständigkeiten ebenso oft eine komplexe Fragestellung darstellen. Kommt es da zu einer juristischen Angelegenheit, ist eine vertiefte Kenntnis dieser internationalen Verflechtungen unabdingbar.

Aus diesem Grund wenden sich mittlerweile viele Unternehmen an einen (Fach-)Anwalt aus dem internationalen Wirtschaftsrecht. Mit vertieften Kenntnissen im internationalen Privat- oder auch Handels- und Gesellschaftsrecht haben entsprechende Kanzleien viele Erfahrungen mit der Zuständigkeit von nationalen Rechtordnungen bei internationalen Rechtsangelegenheiten gemacht. Daneben gehören natürlich auch international relevante Bestandteile des Strafrechts oder des Steuerrechts dazu, 2 Gebiete, die für viele Unternehmen ebenfalls eine große Rolle einnehmen können. Besonders im europäischen Binnenmarkt gewinnt zusätzlich das Wettbewerbsrecht an entscheidender Bedeutung, da dieses beispielsweise durch staatliche Beihilfen und Subventionen immer wieder auch modifiziert wird. Auch sonstige nicht den Güterverkehr betreffende Rechtsfragen rund um Mieten im Ausland oder der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten kann ein Thema für einen internationalen Wirtschaftsrechtler sein.

Insgesamt trägt die erst 2014 entstandene Fachanwaltschaft den immer komplexeren wirtschaftlichen Verflechtungen Rechnung und entspricht dabei dem wachsenden Bedarf an qualifizierter Rechtsberatung. Halten also auch Sie ihren internationalen wirtschaftlichen Erfolg fest im Blick und kontaktieren zu allen Fragen direkt einen (Fach-)Anwalt für das internationale Wirtschaftsrecht.

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