Produktpiraterie und Markendiebstahl sind mittlerweile weit verbreitet und richten durch die Verbreitung kostengünstiger Raubkopien immer wieder hohe wirtschaftliche Schäden an. Ziel des gewerblichen Rechtschutzes ist deshalb die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für Erfindungen und damit der Schutz des geistigen Eigentums auf gewerblicher Ebene (z.B. Patent).

Geschützt werden dabei so genannten Immaterialgüter nach drei Prinzipien, welche deren Nutzung bestimmen sollen: So gilt der gewerbliche Rechtsschutz zum einen strikt chronologisch, d.h. bei der Anmeldung werden alle Nutzungsrechte vergeben und geschützt (Prioritätsprinzip). Diese gelten dann allerdings ausschließlich, sodass Nutzungen durch weitere Parteien prinzipiell untersagt werden können (Ausschließlichkeits­rechte). Begrenzt sind die Schutzrechte nur durch staatliche Grenzen, in denen das geistige Eigentum auf gewerblicher Ebene geschützt werden kann (Territorialprinzip). Insgesamt grenzt sich durch diese Maßnahmen der gewerbliche Rechtsschutz trotz starker Ähnlichkeiten und Überschneidungen stark vom Urheberrecht ab. Das liegt vor allem auch an dem Lauterkeitsrecht, welches als Teil des Wettbewerbsrechts das gewerbliche Miteinander regelt.

Bei einem Vorwurf eines gewerblichen Plagiats oder einer Fälschung ist Ihr geistiges Eigentum also durch diese Regelungen geschützt und abhängig davon, um was es sich konkret handelt, können Verstöße gegen das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Design- und Geschmacksmusterrecht oder dem Marken- und Kennzeichnungsrecht geltend gemacht werden. Ein (Fach-)Anwalt aus dem Gebiet kann Sie dabei natürlich unterstützen und Ihnen bei Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadensersatzansprüchen zur Seite stehen. Das gilt im Übrigen auch für den Fall, in dem Sie eines Plagiats beschuldigt werden. Ein (Fach-)Anwalt für den gewerblichen Rechtsschutz kennt sich bestens mit den unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten aus und kann Sie beispielsweise auch zu möglichen lauteren Wettbewerbsverfahren informieren. Doch egal, ob Sie ihr geistiges Eigentum schützen wollen oder beschuldigt werden ein solches verletzt zu haben, einen (Fach-)Anwalt für den gewerblichen Rechtsschutz sollten Sie immer zu Rate ziehen, denn nicht selten sind hohe Bußgelder oder sogar Frei­heits­­strafen möglich.    

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