Das Familienrecht begegnet Ihnen in Ihrem ganz persönlichen Bereich, denn es betrifft in den meisten Fällen das Ende einer aus Liebe eingegangenen Partnerschaft. Nicht nur emotional, sondern auch juristisch sehen Sie sich dann oft dem sprichwörtlichen Scherbenhaufen gegenüber. Bei einer Scheidung, egal ob einvernehmlich oder nicht, gibt es sehr viele Frage zu klären und Entscheidungen zu treffen, die sich häufig sehr belastend auswirken. Angefangen bei der Vormundschaft für die Kinder über Unterhaltszahlungen dem ehemaligen Partner gegenüber bis hin zur Gütertrennung: All dies sind Themen des Familienrechts, die bei einer Trennung ganz entscheidend werden und weitreichende Konsequenzen haben können.

Auf Grund der vorherrschenden Komplexität sollten Sie sich immer anwaltlich unterstützen lassen, da es besonders im Familienrecht schwierig ist, als juristischer Laie den Überblick zu behalten und rechtliche Informationen einzuordnen: So gehen beispielsweise viele Rechtsratsuchende nach wie vor davon aus, dass die Gütertrennung bei einer Scheidung eine strikte Halbierung vorsieht, was juristisch jedoch der Einzelfallprüfung unterliegt. Bereits vor einer Eheschließung kann Sie eine spezialisierte Kanzlei auch über einen Ehevertrag informieren und diese individuell vorsorgende Regelung zum Güterstand mit Ihnen besprechen. Oder aber Sie nutzen die Möglichkeit einer nachehelichen Trennungsvereinbarung für den Fall, dass Sie keinen Ehevertrag haben. Denn auch diese kann zur geordneten Abwicklung einer Gütertrennung beitragen.

In jedem Fall ist eine umfangreiche Beratung mit allen notwendigen Informationen ein ganz entscheidender Aspekt beim Thema Eheschließung und Scheidung. Denn nur wer alle Möglichkeiten kennt, kann sinnvoll entscheiden. Werden Sie also bei Angelegenheiten aus dem Familienrecht am besten niemals ohne rechtlichen Beistand aktiv. Denn dieser kann dazu beitragen, dass sich beide Parteien auch nach einer Trennung noch mit Anstand begegnen können und ist, falls dies nicht möglich sein sollte, ein zuverlässiger Partner in einem gerichtlichen Verfahren.

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