In Deutschland werden jährlich mehrere Milliarden Euro vererbt. Umso überraschender ist, dass sich dennoch viele erst zu spät oder gar nicht mit der Fragestellung beschäftigen, was im Todesfall mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Gibt es keinen schriftlich festgehaltenen letzten Willen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wodurch häufig auch Parteien als Erben eingesetzt werden, die von Ihnen als Erblasser dafür gar nicht vorgesehen sind.

Das Fehlen eines Testaments sorgt in aller Regel sehr häufig für Streitigkeiten unter den Parteien, oft mit ungewissem Ausgang. Wer also selbst bestimmen will, was letztendlich mit dem eigenen oftmals hart erarbeiteten Vermögen passiert, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Testament auseinandersetzen. Denn auch zu spät verfasste Testamente sind oft Gegenstand juristischer Verfahren, da durch Krankheit in einigen Fällen die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage gestellt werden muss. So auch geschehen in einem Beschluss vom OLG München vom 01.07.2013 (31 Wx 266/12), bei welchem verdeutlicht wurde, dass ein Testament von Patienten mit Demenz ungültig ist.       

Was gibt es also alles bei der Erstellung eines Testaments zu beachten? Grundsätzlich sollte es ein handschriftliches Dokument sein, in welchem alle Vermögens­werte explizit einem Erben zugeteilt werden. Andere Formate, wie z.B. eine Videobotschaft sind in Deutschland nicht zulässig. Auch Vollmachten und eine Patientenverfügung spielen eine große Rolle und sollten vorhanden sein. Dabei ist von vorgefertigten Schemata für den letzten Willen, wie es sie beispielsweise im Internet gibt, dringend abzuraten. Jedes Testament ist individuell und sollte aus Gründen der Rechtswirksamkeit auch so erstellt werden. Aber nicht nur die Form, sondern auch der Wortlaut Ihres Testaments ist ganz entscheidend, da unpräzise Begrifflichkeiten Ihren letzten Willen schlicht unwirksam machen oder einen Rechtsstreit über dessen Interpretation hervorrufen können. Besser also, Sie besprechen Ihr Testament direkt mit einem entsprechenden Anwalt. Dies gilt übrigens auch für bereits erstellte Dokumente, da auch im Erbrecht neue Regelungen wie z.B. das EU-Erbrecht von August 2015 in Kraft treten. Lassen Sie sich also von einem (Fach-)Anwalt für das Erbrecht beraten, damit Sie auch sichergehen können, dass Ihr Erbe da landet, wo Sie es haben wollen.   

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